Die «Gemeindeverfassung» stammt aus dem Jahr 2014. Der Gemeinderat schlägt diverse Änderungen vor. So sollen zum Beispiel Gemeinderatsmitglieder neu vier Amtszeiten bestreiten dürfen, anstatt drei, wie bisher. Andere Änderungen wurden nach Rückmeldungen aus der Bevölkerung zurückgezogen.